Rechtsprechung
BVerwG, 14.08.2018 - 7 B 8.18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Erlöschen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Behandlung von Abfällen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine Überraschungsentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
GG Art. 103 Abs. 1 ; VwGO § 108 Abs. 2
Erlöschen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Behandlung von Abfällen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine Überraschungsentscheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 02.07.2012 - 5 K 638/10
- OVG Thüringen, 27.12.2017 - 1 KO 507/14
- BVerwG, 14.08.2018 - 7 B 8.18
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12
Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 14.08.2018 - 7 B 8.18
Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verbietet es aber, dass das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretenen Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 - [insoweit in Buchholz 404 IFG Nr. 10 nicht abgedruckt] juris Rn. 16, 18 …und vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38 jeweils m.w.N.). - BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12
Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres …
Auszug aus BVerwG, 14.08.2018 - 7 B 8.18
Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verbietet es aber, dass das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretenen Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 - [insoweit in Buchholz 404 IFG Nr. 10 nicht abgedruckt] juris Rn. 16, 18 und vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38 jeweils m.w.N.). - BVerwG, 23.05.2016 - 7 B 47.15
Informationszugangsverweigerung wegen Beeinträchtigung der öffentlichen …
Auszug aus BVerwG, 14.08.2018 - 7 B 8.18
Der Prüfung, ob das angefochtene Urteil auf einer Verletzung der Aufklärungspflicht beruht, ist die materiell-rechtliche Beurteilung der Vorinstanz zugrunde zu legen (BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2016 - 7 B 47.15 - juris Rn. 13). - BVerwG, 23.03.2017 - 7 B 11.16
Zugang zu Informationen über die Planung eines Kohlekraftwerks; Interesse an der …
Auszug aus BVerwG, 14.08.2018 - 7 B 8.18
Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und Erläuterungen dazu, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2017 - 7 B 11.16 - Rn. 5).
- VGH Bayern, 19.12.2023 - 1 ZB 23.1342 Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verbietet es aber, dass das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretenen Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr., vgl. etwa BVerwG, B.v. 14.8.2018 - 7 B 8.18 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 17.12.2020 - 13a B 20.30957
Keine Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie auf die (wirtschaftliche) Lage von …
Es kann erwartet werden, dass die Beteiligten von sich aus auf Gesichtspunkte hinweisen, die aus ihrer Sicht für den Fortgang des Verfahrens und die abschließende Sachentscheidung des Gerichts Bedeutung erlangen können, und hierzu entsprechend vortragen (BVerwG, B.v. 14.8.2018 - 7 B 8.18 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 8.10.2020 - 1 ZB 18.33212 - juris Rn. 21). - VGH Bayern, 19.12.2023 - 1 ZB 23.1541
Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Pferdekoppel
Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verbietet es aber, dass das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretenen Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr., vgl. etwa BVerwG, B.v. 14.8.2018 - 7 B 8.18 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 08.04.2019 - 8 ZB 18.32811
Keine drohende Verfolgung wegen exponierter exilpolitischer Betätigung eines …
- VGH Bayern, 08.10.2020 - 13a ZB 18.33212
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes …
Dies gilt auch für den Tatsachenvortrag des Asylbewerbers, der selbst für die Darlegung seiner Asylgründe verantwortlich ist (BVerwG, B.v. 14.8.2018 - 7 B 8.18 - juris Rn. 8;… B.v. 9.3.2007 - 1 B 171.06 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 16.10.2018 - 1 ZB 18.32333 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 16.10.2018 - 1 ZB 18.32333
Keine umfassende Frage- und Hinweispflicht des Gerichts
Dies gilt auch für den Tatsachenvortrag des Asylbewerbers, der selbst für die Darlegung seiner Asylgründe verantwortlich ist (…vgl. BVerwG, B.v. 21.1.2000 - 9 B 614.99 - juris Rn. 5;… B.v. 9.3.2007 - 1 B 171.06 - juris Rn. 6;… B.v. 17.4.2008 - 10 B 28.08 - juris Rn. 8; B.v. 14.8.2018 - 7 B 8.18 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 25.11.2020 - 1 ZB 20.512
Baueinstellung und Beseitigungsanordnung wegen nicht genehmigter Dacherneuerung …
Vielmehr kann erwartet werden, dass die Beteiligten von sich aus erkennen, welche Gesichtspunkte Bedeutung für den Fortgang des Verfahrens und die abschließende Sachentscheidung des Gerichts erlangen können, und entsprechend vortragen (vgl. BVerwG, B.v. 14.8.2018 - 7 B 8.18 - juris Rn. 8 m.w.N., B.v. 16.6.2003 - 7 B 106.02 - NVwZ 2003, 1132). - VGH Bayern, 24.09.2018 - 1 ZB 18.32051
Asyl: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; keine umfassenden …
Dies gilt auch für den Tatsachenvortrag des Asylbewerbers, der selbst für die Darlegung seiner Asylgründe verantwortlich ist (…vgl. BVerwG, B.v. 21.1.2000 -9 B 614.99 - juris Rn. 5;… B.v. 9.3.2007 - 1 B 171.06 - juris Rn. 6;… B.v. 17.4.2008 -10 B 28.08 - juris Rn. 8; B.v. 14.8.2018 - 7 B 8.18 - juris Rn. 8).